§ Rechtliches §

Neuerungen für 2024 

Maßnahmenpaket gegen extreme Raser

Diese Regelungen gelten auch für ausländische Fahrzeuglenker und ausländische Fahrzeuge.

Führerscheinentzug

seit 2023 aktiv

sofortiger Führerscheinentzug an Ort und Stelle durch die Polizei, mit technischen Hilfsmittel gemessen:

  •  ab 40 km/h Überschreitung im Ortsgebiet, also mit mindestens 90km/h bei erlaubten 50 km/h 
  • ab 50 km/h Überschreitung außerorts, also mit mindestens 110km/h bei erlaubten 60 km/

Fahrzeugbeschlagnahme

 (ab März 2024)

an Ort und Stelle durch die Polizei:

  • ab 60 km/h Überschreitung im Ortsgebiet, also mit mindestens 110 km/h bei erlaubten 50 km/h.
  • ab 70 km/h Überschreitung außerorts, also mit mindestens 130 km/h bei erlaubten 60 km/h.

Verfall des Fahrzeuges

Versteigerung ab März 2024)

Die Bezirksverwaltungsbehörde hat dann (nach der Beschlagnahme) zwei Wochen Zeit, zu entscheiden, ob ein Verfall des Motorrades wahrscheinlich ist. In diesem Fall wird das Verfallsverfahren eingeleitet, was bei extremen Überschreitungen (wie oben beschrieben) oder Tatwiederholungen der Fall sein kann.

Zum Beispiel muss jemand, der etwa zwei Mal hintereinander mit 110 km/h durch das Ortsgebiet rast, sich von seinem Bike verabschieden. 


Allgemeine Infos und hilfreiche Themen

95 dB Grenze Tirol - Fahrverbot

Standgeräusch (Nahfeldpegel) > 95 dB, Rechtsvorschriften zum Fahrverbot in Tirol.

Geltungszeitraum:

Das Fahrverbot gilt vom 15. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres.

Geltungsbereich

- B 198 Lechtalstraß von Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis Weißenbach am Lech
- B 199 Tannheimerstraße von Weißenbach am Lech bis Schattwald (Staatsgrenze Deutschland)
- L 21 Berwang-Namloser Straße von Bichlbach bis Stanzach
- L 72 Hahntennjochstraße 2. Teil von Pfafflar bis Imst (Passhöhe)
- L 246 Hahntennjochstraße 1. Teil von Imst (Passhöhe) bis Imst Kreuzung Vogelhändlerweg
- L 266 Bschlaber Straße von Elmen bis Pfafflar

Link:

https://www.tirol.gv.at/verkehr/verkehrs-und-seilbahnrecht/motorrad-fahrverbot/?fbclid=IwAR1mMf4mGPYaGk2B1XISOAKsb-Q2His8WkjXh06XArDZSKvPmDr5RUCNN5c

 

Fahrzeugcheck, was ist zu beachten

Sie wollen im Frühling schnellstmöglich losstarten, prüfen Sie jetzt schon ihr Fahrzeug! 

 

 

Flüssigkeitsverlust?

o   Motor, Dämpfer, Bremsanlage 

 

 

 

Alle Schrauben und Halterungen fest?

o   Verkleidung, Halterungen, Anbauteile

 

 

 

Flüssigkeitscheck

o    Motoröl, Bremsflüssigkeit; Kette geschmiert?

 

 

 

Reifencheck

o   Mindestprofiltiefe – (Motorrad 1,6mm; Moped 1mm)

o   Reifendruck

 

 

 

Bremsen - Sichtkontrolle

o   Bremsbeläge, Bremsscheiben
o   Wichtig: machen Sie vor der ersten Ausfahrt eine Roll- und Standbremsprobe

 

 

 

Reifencheck

o   Mindestprofiltiefe – (Motorrad 1,6mm; Moped 1mm)

o   Reifendruck

 

 

 

Schwingen Lager

o   Auf Festigkeit prüfen

 

 

 

Batterie 

(sofern nicht abgeklemmt)

o   Batterieladegerät anschließen

 

 

 

Elektrik

o   Beleuchtungscheck, Anlasser

 

 

 

 

Schutzausrüstung

 

 

Bekleidung, Hose und Jacke

      o   Protektoren 

            - Jacke mindestens an Schulter, Ellbogen und Rücken

            - Hose mindestens an Hüfte und Knie 

 

 

 

Handschuhe

o   Knöchelschutz (Fingerknöchel und Handgelenksknöchel)

o   Abriebfestes Material

 

 

 

Stiefel

o   Mindestens Knöchelhoch, anliegend und mit Abziehschutz

 

 

 

 Helm 

o   Keine Beschädigungen; nach Norm ECE 22.05 oder 22.06

 

Motorradrecht 

Stand: Juli 2023

 

 

Quelle: https://www.sn.at/wiki/Benutzer:Motorradrecht/Motorradrecht#QuellenR

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